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   AG Delmenhorst, 22.06.2017 - 10 M 155/17   

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https://dejure.org/2017,47950
AG Delmenhorst, 22.06.2017 - 10 M 155/17 (https://dejure.org/2017,47950)
AG Delmenhorst, Entscheidung vom 22.06.2017 - 10 M 155/17 (https://dejure.org/2017,47950)
AG Delmenhorst, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 10 M 155/17 (https://dejure.org/2017,47950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 850c Abs. 4 ZPO; § 20 Abs. 4 SGB II
    Berücksichtigung der Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils der Schuldnereinkünfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils der Schuldnereinkünfte

  • www.bremer-inkasso.de

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Unterhaltsberechtigung, Ehefrau, anteilige Nichtberücksichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 28/05

    Berücksichtigung des Ehegatten bei der Berechnung der pfändbaren Bezüge

    Auszug aus AG Delmenhorst, 22.06.2017 - 10 M 155/17
    Dies hätte zur Folge, dass der in den Freibeträgen enthaltene Wohnkostenanteil doppelt berücksichtigt würde (vgl. BGH, Rpfleger 2005, 371 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05] ).

    Es erscheint im vorliegenden Fall daher angemessen, aber auch ausreichend, einen Zuschlag auf den Grundbedarf in Höhe von 50% anzusetzen (vgl. BGH, Rpfleger 2005, 371 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05] ).

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